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Problematika Afriky na mírové konferenci v Paříži v roce 1919 a vznik mandátního systému Společnosti národů. (Přehled základních problémů)
The First World War redrew the map of the European powers’ overseas possessions in Africa. European powers, in particular Great Britain, France and Italy especially, aspired for the “consolidation” or expansion of their colonial territories, although the changing international situation meant they could not simply annex such territories. American President W Wilson and some of his advisors, British liberals and socialists and other intellectual circles supported at least a partial internationalisation of colonial issues. The creation of a new international institution, the League of Nations, led to the genesis of the idea of so-called mandates over some of the colonial possessions in Africa, in particular the former German colonies which were shared between Great Britain, France and also the Union of South Africa and Belgium. The mandate system in Africa was definitively completed in 1922, although as more recent research has shown, it represented more of a modified version of the original European colonialism.
Der erste Weltkrieg bedeutet – mit der Verkündung des britischen Protektorats über Ägypten 1914 und der schrittweisen Eroberung aller deutschen Kolonien durch die Alliierten in den Jahren 1914–1917 – ein erneutes Umzeichnen der Karte der Überseebesitzungen der europäischen Mächte in Afrika. Die europäischen Großmächte, unter ihnen insbesondere Großbritannien, Frankreich und vor allem Italien, strebten nach einer „Zusammenlegung“ oder Vergrößerung ihrer kolonialen Gebiete, konnten diese Territorien jedoch mit Rücksicht auf das sich ändernde internationale Klima nicht einfach annektieren. Der amerikanische Präsident W. Wilson und ein Teil seiner Berater, die britischen Liberalen und Sozialisten sowie weitere intellektuelle Kreise traten für eine zumindest teilweise Internationalisierung der Kolonialangelegenheiten ein, deren Grund auch die Grausamkeit der deutschen Politik auf den Berlin untergeordneten Gebieten war. So entstand in Zusammenhang mit der Konstruktion einer neuen internationalen Institution, des Völkerbunds, auch der Gedanke sog. Mandate über einen Teil des Kolonialbesitzes, in Afrika vor allem der ehemaligen deutschen Kolonien, die sich Großbritannien, Frankreich und auch die Südafrikanische Union und Belgien teilten. Einige europäische Großmächte, insbesondere Italien, versuchten mit Geheimgesprächen in Paris, eine Erweiterung ihrer eigenen Imperien zu erreichen, diese Art der Neuverteilung Afrikas wurde jedoch in den Jahren 1919–1920 faktisch eine Randerscheinung, u. a. auch aufgrund der aufeinanderstoßenden Interessen von London, Rom und Paris. Aus den deutschen Kolonien – heute Tanganjika, Kamerun und Togo – wurden Mandatsgebiete des Völkerbunds der Kategorie B gebildet, aufgeteilt unter Britannien (Tanganjika, British Cameroon und ein Teil von Togo), Frankreich (wesentliche Teile von Kamerun und Togo) sowie Belgien (Ruanda- Urundi), über deren Verwaltung die sog. Mandatskommission des Völkerbunds die formale Aufsicht hatte. Aus Deutsch-Südwestafrika (dem späteren Namibia) schuf man ein Mandatsgebiet der Südafrikanischen Union der Kategorie C, was – ähnlich wie entsprechende Mandatsgebiete von Australien, Neuseeland und Japan in Ozeanien – die faktische Einverleibung in die betreffenden Mutterländer bedeutete. Das Mandatssystem in Afrika erhielt 1922 seine definitive Gestalt, wie jedoch neuere Forschungen zeigen, bedeutete es eher eine abgeänderte Version des europäischen Kolonialismus, die den Bewohnern der betreffenden Territorien keine wesentlichen Vorteile brachte. Auch deshalb wurde das Mandatssystem später, gegen Ende des zweiten Weltkriegs, durch ein anders gestaltetes System von Treuhandgebieten (Trusteeships) unter Verwaltung der neuen UNO ersetzt.